Der Fokus der anwaltlichen Beratung liegt im Kündigungsrecht auf einer individuellen und umfassenden Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern.
Neben der interessenstarken Vertretung der Mandanten in gerichtlichen Verfahren liegt ein erheblicher Teil der Tätigkeit jedoch auch in der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsvereinbarungen.
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