Kündigungsschutz

Der Fokus der anwaltlichen Beratung liegt im Kündigungsrecht auf einer individuellen und umfassenden Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern.

Neben der interessenstarken Vertretung der Mandanten in gerichtlichen Verfahren liegt ein erheblicher Teil der Tätigkeit jedoch auch in der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsvereinbarungen.

Fragen zu durchsetzungsstarker Interessenvertretung, Mediation oder zur Vorbereitung von Betriebsratswahlen? Sprechen Sie mich an!


​Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin:

0 21 51 / 36 01 702