Tarif- / Betriebsverfassungsrecht

Bei einem Tarifvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien – also in der Regel zwischen dem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft.

Näheres zu Tarifverträgen regelt das Tarifvertragsgesetz (TVG). Auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Tarifverträge gelten für ein Arbeitsverhältnis unmittelbar, d. h. sie gelten zwingend wie Gesetzesrecht.

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen der Arbeitnehmervertretung im Betrieb – dem Betriebsrat – und dem Arbeitgeber. Um die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb umfassend vertreten zu können, hat der Betriebsrat eine Vielzahl von Rechten bspw. Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechten und Pflichten, die vor allem im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind.

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