Pflichtteil

In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene Seiten und Beteiligte, die vom Rechtsanwalt im Auge behalten, beachtet oder unterstützt werden müssen. Zum einen ist Beteiligter der häufig zurückgesetzte und von Informationen über den Nachlass abgeschnittene Pflichtteilsberechtigte. Zum anderen ist weiterer Beteiligter der Erbe, der sich neben dem Problem der Abwicklung zahlreicher Alltagsgeschäfte des Verstorbenen, der Auflösung von Versicherungen und Konten, der Erbschaftssteuererklärung auch plötzlich einem oder mehreren Pflichtteilsberechtigten gegenüber sieht. Zuletzt ist der letzte Wille des Erblassers zu berücksichtigen, der, aus welchen Gründen auch immer, daran interessiert ist, selbst den Pflichtteilsanspruch seines Abkömmlings zu begrenzen oder auszuschließen.

Wer sich rechtzeitig beraten läßt, erhält frühzeitig Klarheit über seine wirklichen Möglichkeiten und Positionen.

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