Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes Wirkung entfaltet, also eine Regelung für den Erbfall.
Sofern kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Um diese Folge zu verhindern, gibt es zahlreiche Möglichkeiten ein Testament zu erstellen oder auch einen Erbvertrag zu schließen. Die allgemein bekanntesten und häufig vorkommenden Testamente oder letztwilligen Verfügungen sind beispielsweise das Gemeinschaftliche Testament, das Berliner Testament, das Vermächtnis oder das Bedürftigentestament.
Dementsprechend liegt der Tätigkeitsschwerpunkt in diesem Zusammenhang im Bereich der Beratung bei Erstellung eines geeigneten Testaments einerseits, jedoch auch bei Betroffensein durch einen Todesfall in der Familie im Bereich der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen oder Pflichtteilsansprüchen.
In der heutigen Zeit ist es jedoch auch wichtig sich sein Testament anzuschauen und zu überprüfen, ob es den heutigen Gegebenheiten und Anforderungen noch entspricht und gerecht wird. Ist die Familienstruktur noch dieselbe? Ist das Vermögen noch dasselbe, ist es gestiegen, ist es anspruchsvoller strukturiert? Haben sich die erbrechtlichen Rahmenbedingungen geändert?
Es ist daher zu empfehlen, Ihre Nachfolgeregelung alle paar Jahre daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie noch Ihren aktuellen Vorstellungen und Wünschen in den veränderten wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Die Kosten und Honorare richten sich dabei nicht nach der Höhe Ihrer Vermögenswerte, sondern nur nach dem tatsächlichen Aufwand. Sprechen Sie mich darauf an!
Fragen zu durchsetzungsstarker Interessenvertretung, Mediation oder zur Vorbereitung von Betriebsratswahlen? Sprechen Sie mich an!