Scheidung / Auflösung von Lebenspartnerschaften

Nach derzeitigem Recht werden Ehe geschieden und Lebenspartnerschaften aufgehoben. Die Voraussetzungen für eine Ehescheidung ergeben sich aus dem BGB, die Voraussetzungen der Aufhebung der Lebenspartnerschaft finden sich im LPartG.

In beiden Fällen ist Antrag beim örtlich zuständigen Familiengericht durch einen Rechtanwalt erforderlich. Dieser kann allerdings erst erfolgen, wenn die Ehe- oder Lebenspartner mindestens ein Jahr „von Tisch und Bett“ getrennt voneinander gelebt haben. Sinn und Zeck dieser Regelung ist, dass sich ein Paar nicht vorschnell scheiden lässt.

Eine Trennung im vorgenannten Sinne liegt dann vor, wenn die Partner entweder in derselben oder in getrennten Wohnungen räumlich getrennt leben, nicht mehr gemeinsam wirtschaften und insbesondere für einander keinerlei Versorgungsleistungen mehr erbringen.

In der Bevölkerung besteht zum Teil die Vorstellung man werde nicht geschieden, wenn man der Scheidung nicht zustimmt. Dies trifft so jedoch nicht zu. Wenn das Trennungsjahr verstrichen ist, wird die Ehe in aller Regel geschieden, es sei denn einer der (Ehe-) Partner kann beweisen, dass die Partnerschaft wieder hergestellt werden kann – was nur dann Fall sein dürfte, wenn es noch eheliche oder partnerschaftliche Gemeinsamkeiten gibt, die gegen eine Trennung sprechen.

Sofern die Trennungszeit nachweislich länger als drei Jahre andauert, wird gesetzlich das Scheitern der Ehe vermutet.

Eine Härtefallscheidung oder vorzeitige Aufhebung der Lebenspartnerschaft vor Ablauf des Trennungsjahres wird nur sehr selten ausgesprochen und setzt voraus, dass die Fortsetzung bis zum Ende des Trennungsjahres aus Gründen, die in der Person des Anderen liegen, eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Sie möchten sich scheiden oder die Lebenspartnerschaft aufheben lassen? Sprechen Sie mich wegen Ihrer Fragen gerne an.

Fragen zu durchsetzungsstarker Interessenvertretung, Mediation oder zur Vorbereitung von Betriebsratswahlen? Sprechen Sie mich an!


​Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin:

0 21 51 / 36 01 702