Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Auch wenn die Ehe der Ehegatten bereits gefährdet ist und eine Trennung im Raum steht, ist eine vertragliche Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen noch möglich.

Selbst während eines laufenden Scheidungsverfahrens können die Ehegatten noch faire Lösungen finden und eine wirtschaftlich ausgewogene und vorausschauende vertragliche Regelung vereinbaren. Einen solchen gemeinsamen Kompromiss zu finden, ist oft nicht einfach, doch entsprechende Verhandlungen lohnen sich immer.

Durch frühzeitige Beratung werden die Risiken minimiert, die sich regelmäßig ergeben, wenn der anwaltliche Rat erst dann gesucht wird, wenn der Streit bereits eskaliert ist. Eine der Hauptaufgaben einer professionell arbeitenden Fachkanzlei stellt die Risikoanalyse selbst dar, da berechtigte Ansprüche des Gegners in die Planung mit einem ausreichenden Blick für die juristische Realität mit aufgenommen werden müssen.

Dabei sollte man wissen, dass in Trennungs- und Ehescheidungsvereinbarungen auch Regelungen möglich sind, auf die das Gesetz keinen Anspruch gibt – bspw. gibt es keine gesetzliche Regelung, wonach ein Ehegatte vom anderen die Übertragung der gemeinsamen Immobilie auf sich allein verlangen könnte.

Nach einer gefundenen Einigung – diese kann sich auf alle Trennungsfolgen beziehen – ist es meist einfacher wieder zu einem sachlichen Miteinander zurück zu finden. Auf allen Seiten herrscht Sicherheit zu Rechten und Pflichten in den kommenden Jahren, so dass oft auch gemeinsame Entscheidungen für gemeinsame Kinder wieder leichter fallen.

Letztendlich können die Ehegatten fast alles in eigener Verantwortung und gemäß ihrer gemeinsamen Einigung in einer Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung regeln lassen – außer die Scheidung selbst. Regelungen sind unter anderem möglich über die Beendigung der Zugewinngemeinschaft, den Versorgungsausgleich, über Ehegatten- oder Kindesunterhalt, den Hausrat, die Vermögensauseinandersetzung und den Zugewinnausgleich, zu den Scheidungskosten, zu Hausrat, Fahrzeugen, Versicherungen, Bankkonten und Depots, zur Einkommens- und Kirchensteuer usw.

Gemeinsam erarbeiten wir - ggfls. auch in Korrespondenz mit der Gegenseite - eine Vereinbarung, die eine wirtschaftlich ausgewogene und vorausschauende Regelung darstellt, die alle berechtigten Interessen im Auge behält.

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