Mediation ist ein klar strukturiertes, freiwilliges Verfahren in mehreren Schritten
zur Beilegung eines Konfliktes, bei dem ein unabhängiger und allparteilicher Dritter – der Mediator –
die Beteiligten in ihrem Lösungsprozess begleitet.
Die Konfliktparteien versuchen im Rahmen der Mediation zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
Der Mediator trifft keine Entscheidungen bezüglich des Konfliktes und macht in der Regel auch keine inhaltlichen Lösungsvorschläge, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich und leitet den Lösungsfindungsprozess.
Eine Mediation ist nur dann möglich, wenn alle Konfliktparteien mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft und Ergebnisoffenheit in die Mediation gehen und das (einzig angestrebte) Ergebnis nicht bereits zu Beginn feststeht.
Die wichtigsten Grundlagen der Mediation sind die Grundsätze der Freiwilligkeit, Allparteilichkeit (des Mediators), Ergebnisoffenheit und Eigenverantwortlichkeit (aller Konfliktparteien) sowie der Verschwiegenheit aller Konfliktparteien und des Mediators.
Das Ziel einer jeden Mediation ist die einvernehmliche, außergerichtliche Lösung eines Konfliktes, die mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung ausformuliert und festgeschrieben wird.
Die Mediation findet sowohl im Familienrecht und Erbrecht als auch im Arbeitsrecht Anwendung.
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