Das Erbrecht im eigentlichen Sinne ist einerseits das Recht, Verfügungen über das Eigentum
zum Eintritt des Todes des Erblassers zu regeln, also „zu vererben“ – aber auch das Recht als Begünstigter
einer solchen Verfügung „zu erben“. Die erbrechtlichen Regeln sind komplex
und führen oft zu Streit und Mißverständnissen.
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Vorsorgevollmacht / Betreuungs- / Patientenverfügung
Viele greifen heute auf Formulare aus dem Internet oder aus Zeitschriften zurück, in denen sie ihren Willen auf vorgefertigten Feldern mittels eines Kreuzes dokumentieren. Angesichts der Bedeutung dieser Regelungen und der Fehler und Widersprüche...
Testamentsvollstreckung
Um die Ziele des Erblassers, eine gerechte zeitnahe Verteilung des Nachlasses zu erreichen, den Familienfrieden zu schützen oder das Vermögen zu erhalten, zu erreichen, ist es oft besser für die Nachlassverwaltung oder die Nachlassabwicklung einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Karitative Organisationen empfehlen...