Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht stellt eines der vielseitigsten Rechtsgebiete des Familienrechts dar – denn Unterhaltspflichten können in vielfacher Form entstehen.

Hier ist zu denken an die Ansprüche zwischen Ehepartnern während der Trennungsphase und im Anschluss an eine Scheidung, aber auch an die Ansprüche der Kinder einer geschiedenen Ehe.

Ansprüche sind auch denkbar bei Kindern aus nicht geschiedener Ehe, bei Kindern nicht verheirateter Eltern, volljähriger Kinder mit und ohne eigenen Haushalt, aber auch von Eltern und Großeltern.

Im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Beratung kommt es häufig auf das Einkommen der Beteiligten an. Die Frage, welche Teile des Einkommens dabei Berücksichtigung finden, stellt bereits eine hochkomplexe Rechtsmaterie dar, die durch einfache Internetrecherche nicht ohne weiteres zu beantworten ist. Allein die Heranziehung der verschiedenen Leitlinien verschiedener Oberlandesgerichte, eines Steuerklassenwechsels oder die Berücksichtigung des Endes des Trennungsjahres stellt für den Nichtfachmann eine nicht zu bewältigende Aufgabe dar.

Die Praxis zeigt, dass ohne fachlichen Rat eine zutreffende Berechnung im Hinblick auf die Vielzahl der zu berücksichtigenden Aspekte nicht möglich ist.

Meine Aufgabe als Ihr Anwalt ist es die Voraussetzungen für die Berechnung des Unterhalts zu erarbeiten, auf Möglichkeiten der Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen hinzuweisen oder die Gestaltungsmöglichkeiten zur Anhebung oder Reduzierung des Unterhalts dem Mandanten aufzuzeigen und umzusetzen. In vielen Fällen kann eine frühzeitige Beratung helfen, Ansprüche zu sichern oder auch abzuwehren. Es ist daher immer zu empfehlen, fachanwaltliche Hilfe bereits zu suchen, bevor die Unterhaltssituation entsteht.

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